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Koch/Köchin (m/w/d)

Köche werden gesucht! Die Chancen, einen Job zu finden, stehen also gut. Zudem gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich auch nach der Ausbildung zum Koch weiterzubilden. Wenn man sich etwa auf einen bestimmten Bereich spezialisiert, hat man ein Alleinstellungsmerkmal, durch das man sich von anderen Bewerben abhebt.

Ein Koch ist nicht nur dafür zuständig Speisen zuzubereiten. Seine Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind noch viel umfangreicher: er erstellt Speisepläne und achtet dabei auf möglichst abwechslungsreiche Speisen und Zutaten für alle Personengruppen - vom Allergiker, über den Diabetiker bis zum Veganer. Er kalkuliert die Mengen und kauft auch die Zutaten dafür ein. Zudem kennt er sich genau damit aus, wie die Zutaten zu lagern sind. Natürlich bereitet er seine Gerichte mithilfe verschiedener Küchengeräte auch zu und richtet sie appetitlich an.

Ein Koch kann Arbeitsablaufpläne erstellen, Personal beaufsichtigen und sorgt für die Reinigung und Hygiene an seinem Arbeitsplatz.

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Ausbildungsüberblick

Koch und Köchin versorgen ein Grundbedürfnis aller Menschen. Sie machen satt und dabei soll's auch noch gut schmecken. Ein guter Koch oder eine gute Köchin bereiten auch unter Zeitdruck köstliche Menüs und präsentiert seine oder ihre Meisterwerke mit raffinierter Deko. In einer dreijährigen Ausbildung (kann auch verkürzt werden) wird hierfür der Grundstock gelegt um das Ziel zu erreichen.

Ausbildungsbeginn ist der 1. September. Die Ausbildung gliedert sich in den theoretischen und praktischen Unterricht sowie die praktische Ausbildung. Die praktische Ausbildung findet an vier Tagen in der Woche im Betrieb in Mühldorf a. Inn und an einem Tag in der Berufsschule Altötting (theoretischer und praktischer Unterricht) statt.

Du lernst und übst während deiner dreijährigen Ausbildung das/die...

  • Zubereiten und Anrichten von Speisen
  • Einsetzen von Geräten und Maschinen
  • Küchen- und Servicebereich
  • Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
  • Speisekarten und Speisepläne erstellen
  • Büroorganisation und -kommunikation
  • Warenwirtschaft und Lagerung
  • Einhalten und Beachten von Hygienevorschriften

  • guter Schulabschluss
  • idealerweise bereits ein abgeschlossenes Praktikum in der Küche

Damit kannst du uns begeistern:

  • Spaß am Kochen
  • Leidenschaft für den Umgang mit Nahrungsmitteln
  • Gute Umgangsformen
  • Spaß an Teamarbeit
  • Lernbereitschaft
  • Kühlen Kopf in hektischen Situationen bewahren
  • Zuverlässigkeit und Flexibilität

Folgendes bieten wir dir in deiner Ausbildung

Ausbildungsvergütung

1. Ausbildungsjahr:1.218,26 Euro
2. Ausbildungsjahr:1.268,20 Euro
3. Ausbildungsjahr:1.314,02 Euro
  • Auszubildende die am 1. Dezember im Ausbildungsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine jährliche Jahressonderzahlung in Höhe von 90% des Bruttogehalts.
  • Für das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung erhält jeder Auszubildende eine Abschlussprämie in Höhe von 400,00 Euro.
  • Vergütung von Zeitzuschlägen durch eine moderne elektronische Zeiterfassung.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
  • Der Jahresurlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage. Die Urlaubzeiten richten sich nach dem Ausbildungsplan.
  • Für vermögenswirksame Sparverträge wird ein Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 13,29 € gewährt.
  • Ab Beginn der Ausbildung werden Sie bei der BVK Zusatzversorgung angemeldet. Der Beitrag wird vollständig vom Arbeitgeber getragen.
  • Mit Ausnahme der Schuhe, wird die Dienstkleidung kostenlos vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.
  • Kostengünstige Mittagsverpflegung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer klinikeigenen Kantine.

Wir freuen uns auf deine Bewerbung !

Bewirb dich direkt online unter Stellenangebote für einen Ausbildungsplatz oder sende uns einfach deine schriftliche Bewerbung inklusive folgender Bewerbungsunterlagen zu:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • letztes Schulzeugnis
  • ggf. Abschluss- oder Ausbildungszeugnis
  • Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung für den Ausbildungsberuf
  • Amtliches Führungszeugnis
  • ggf. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
  • ggf. Nachweis des Deutsch-Sprachzertifikates (mind. B2)