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Nach Ihrem Aufenthalt

Entlassmanagement

Der Übergang von der stationären Klinikversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung ist eine sehr kritische Phase in der Behandlungs- und Versorgungskette für unsere Patientinnen und Patienten. Ein effektives Entlassmanagement hilft dabei Lücken und Defizite zu minimieren. Um ein sorgfältiges Abstimmen der Summe der Erfordernisse realisieren zu können, muss das Entlassmanagement oft schon vor, spätestens aber bei der Aufnahme einsetzen. Nur so können alle erforderlichen Nachbehandlungen und Medikamente rezeptiert, alle notwendigen Heil- und Hilfsmittel verordnet und die Planungen für die Entlassung der Patientin oder dem Patienten in einem Entlassplan zusammengefasst übermittelt werden.

Eine der wichtigsten Maßnahmen im Entlassmanagement ist das strukturierte Entlassungsgespräch, das der Patientin oder dem Patienten die Möglichkeit gibt, alle noch ungeklärten Fragen abzuklären. Seit der Einführung 2017 haben sich die Maßnahmen im Entlassmanagement bewährt und helfen, den Weg in die weitere Behandlung einfach und zielstrebig zu gehen.

Bei Fragen zu einer Anschlussbehandlung, einer geriatrische Rehabilitation, häuslichen Versorgung oder Heimaufnahme wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne. Weitere Informationen finden Sie hier.

Entlassungspapiere

Damit Ihre Behandlung auch im Anschluss an Ihren Klinikaufenthalt optimal weitergeführt werden kann, erhalten Sie von uns einen Entlassungsbericht für Ihren Haus- oder Facharzt, der alle wichtigen Informationen über Ihre Erkrankung, die in unserer Klinik durchgeführten Behandlungen sowie Empfehlungen zur weiteren Therapie enthält. Um alle weiteren Formalitäten kümmern sich die Mitarbeiter auf Ihrer Station.

Verlassen und Räumen des Zimmers

Bitte räumen Sie nach dem Frühstück Ihr Bett und das Nachtkästchen für nachfolgende Patientinnen und Patienten. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle persönlichen Gegenstände aus Schrank, Nachtkästchen, Bett und Nasszelle entfernt und eingepackt haben.

Bitte vergessen Sie nicht:

  • Ihre Telefonkarte an dem dafür vorgesehenen Automaten abzugeben und sich die Pfandgebühr rückerstatten zu lassen
  • Gegebenenfalls Ihre deponierten Wertgegenstände abzuholen
  • Die Patientenrückmeldezettel auszufüllen und abzugeben - Ihre Anregungen helfen uns dabei, unsere Abläufe und Angebote zu verbessern!

Eigenanteil an Behandlungskosten

Nach Ihrer Entlassung erhalten Sie per Post eine Schreiben, in dem Sie dazu aufgefordert werden, Ihren Eigenanteil an den Behandlungskosten zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt als Gesamtrechnung (100 %), Teilabrechnungen (Beihilfe/Privat) sind nicht möglich. 

Meldungen an das Standesamt

Bei Geburten bzw. Sterbefällen melden Sie sich bitte an der Kasse bzw. an der Information.