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Weiterbildungen

Notfallpflege

Fachweiterbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger für die Notfallpflege (DKG)

Die Weiterbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in für die Notfallpflege (DKG) erfolgt in einer zweijährigen berufsbegleitenden Weiterbildung gemäß der aktuellen Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) für die Weiterbildung Notfallpflege.

Ausführliche Informationen finden Sie im Flyer.

 

TerminNächster Kursbeginn:
21. Oktober 2025
Anmeldung bis20. August 2025
KursleitungFranz Göblmeier
StudientageIn der Regel dienstags von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr, einzelne Doppeltage sind möglich.
Bewerbungsunterlagen
  • Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie des beruflichen Abschlusszeugnisses
  • Beglaubigte Kopie zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Nachweis über mindestens sechs Monate Berufserfahrung im Fachbereich Notfallpflege vor Beginn der Weiterbildung
  • Nachweis über Beschäftigungsumfang sowie Zustimmung der Bereichsleitung und/oder Pflegedienstleitung
Teilnahmevoraussetzungen

Zur Fachweiterbildung wird zugelassen,

  • wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes besitzt und nachweist,
  • dass er/sie nach Erteilung der Erlaubnis gem. zuvor genannter Regelungen in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger) mindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet, in dem nun die Fachweiterbildung erfolgen soll, tätig war.
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